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Ein leidiges, aber nötiges Thema. Das Abrechnungswesen ist einer unserer größten Zeitposten, und wir würden wenigstens einen Teil dieser Zeit lieber mit Sinnvollerem verbringen. Deshalb einige Anmerkungen und Bitten zum lieben Geld:
" Eine Gemeinschaftspraxis hat nicht genügend zu tun", denkt sich das Finanzamt und deshalb möchte es gerne (was soviel heißt wie: wir müssen) eine exakte buchhalterische Trennung von erbrachten Leistungen (= Behandlungen + dafür verwendete Medikamente) und abgegebenen Medikamenten.
Diese erzwungene Trennung erfordert:
- getrennte Rechnungsstellung von Praxis und Medikamentenabgabegesellschaft Athelas!
- Bezahlung in verschiedene Kassen beziehungsweise Konten, d.h. getrennte Schecks für Praxis und Athelas bzw. Überweisung auf verschiedene Konten!
- bei bargeldloser Zahlung mit Karte ein zweimaliges Durchziehen Ihrer Karte durch unsere Kartenlesegeräte
Durch dieses Unwesen mit den zwei Konten kommt es leider immer wieder zu Verwechslungen, zu falschen Einzahlungen oder Buchungen. Wenn der Besitzer die Rechnungsbeträge addiert, können diese oft nicht als Zahlungseingänge verbucht werden, da die Rechnungsbeträge nicht nachvollziehbar sind. Es folgen unnötige und ärgerliche Mahnvorgänge.
Zur Vereinfachung für beide Seiten haben Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre Rechnung mit der Euroscheckkarte oder einer Geldkarte über ein ec - Terminal zu bezahlen.
Überweisungspatienten zur Operation oder Diagnostik werden nicht gegen Rechnungsstellung behandelt. Bitte bezahlen Sie in bar oder mit EC-, Geld- oder Kreditkarte.
Kleinbeträge für Leistungen (z.B. Krallen schneiden oder Kotuntersuchungen) möchten wir Sie bitten sofort zu bezahlen, das gleiche gilt grundsätzlich für abgegebene Medikamente! Einzelbeträge unter 10 € begleichen Sie am einfachsten gleich in bar! Zeigen Sie uns das Lokal, von dem Sie für eine Pizza eine Rechnung geschickt bekommen können, oder den Supermarkt, in dem Sie die erstandenen 4 Bananen anschreiben lassen können! Warten Sie nach der Behandlung deshalb auch bitte jeweils, bis Ihnen eine Rechnung ausgehändigt worden ist, oder ein anderer Ablauf (z.B. bei Kontrollbesuchen in kurzen Abständen) ausdrücklich vereinbart ist.
Bei Erstbehandlungen in unserer Praxis oder bei umfangreichen Untersuchungen (Labor, Röntgen, Narkose...) erwarten wir zumindest eine sofortige Anzahlung ( bar oder EC - Karte), ebenso auch bei höheren Operationskosten. Die Kosten für Routineeingriffe sind meist gut im Voraus einschätzbar. Wir können Ihnen also angeben, welche Beträge bei Abholung des operierten Tieres anfallen.
Oft genug werden wir alle von unerwarteten Kosten überrascht: der Auspuff am Auto knattert, die Waschmaschine ist undicht oder die Katze fällt bei "Kommissar Rex" vor Schreck vom Sofa und bricht sich ein Bein. Das Auto darf ruhig knattern, bis der Sparstrumpf wieder prallere Zeiten erlebt, aber die Katze kann nicht so lange warten. In plausiblen Einzelfällen ist auch einmal eine Zahlung in Teilbeträgen möglich, denn daran sollte die Behandlung eines Tieres wirklich nicht scheitern. Klären Sie dies aber bitte mit uns ab!
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